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Das Kleingedruckte bei einem Autokauf: Kennen Sie schon. Kleingedrucktes im MediaMarkt: Haben Sie sich nie durchgelesen. Kleingedrucktes bei einem Softwarepaket? Oh je, gleich weiter klicken. Immobilienkauf: Laaaang. Ganz schlimm: Versicherungen!

Aber auch wir haben Kleingedrucktes. Damit Sie sich drauf einstimmen können, hier ist es:


Unser Kleingedrucktes:

1 . Sie kaufen eine künstlerische Arbeit. Die Arbeiten werden wie die Ihnen vorliegenden Muster zur Ausführung kommen, aber mit den in unserem Bereich üblichen Abweichungen. Das kann schon mal um Einiges sein! Aber das haben wir Ihnen ja schon anhand von Beispielen gezeigt.

2 . Wir malen pünktlich! Aber bedenken Sie, alles ist künstlerische Anfertigung. Und da kann es vorkommen, daß Entwürfe und Farbkonzepte auf der Baustelle neu überlegt werden müssen! Dann bitte nicht mit uns grollen wenn der Termin sich verschiebt.

3 . Garantierte Fertigstellungstermine können wir nur einhalten, wenn der Entwurf  unumstößlich fest steht! Und es auf der Baustelle keine Störung gibt! Änderungen sind aber selbstverständlich jederzeit möglich.

4 . Die Räume oder Flächen sind für uns frei, warm und trocken. Sonst ist Malen natürlich nicht möglich. Und in Rohbauhektig ist malen auch schlecht!

5 . Die Angebotssumme ist ein Festpreis, dazu gehört die Leistungsliste nebst den Mustern, die wir Ihnen geliefert haben oder die Sie bei uns oder auf anderen Beispielobjekten gesehen haben. Hotel und Fahrkosten sowie Material usw. sind natürlich enthalten. Nicht enthalten sind Kosten der Baustelle wie Gerüste (falls nötig), Baustelleneinrichtung (falls nötig), Energiekosten usw. Das stellen Sie zur Verfügung.

6 . Die Angebotssumme ist (falls nicht anders im Auftrag vereinbart) in zwei gleichen Summen zahlbar. 1/2 nach Arbeitsbeginn,  1/2 bei Fertigstellung. Wir sind Künstler und haben kein Mahnwesen. Wir bedanken uns also schon jetzt für schnelle Schlußzahlung.

7 . Sondervereinbarungen wie: Ungewöhnliche Farbgenauigkeit, ungewöhnliche Termingarantien oder ungewöhnliche Zahlungsrhythmen sind im Auftrag vermerkt! Und natürlich gern möglich!

8 . Bei Handelsgütern (Möbel, Bilder oder so) zahlen Sie einfach bei Übergabe. Wenn es danach noch Probleme gibt, soll das gelten, was das BGB dann vorsieht.

9 . Das war´s schon.

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